Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts

Für Beratungen außerhalb eines Rechtsstreites berechnen wir 300,00 € zzgl. MwSt = 357,00 € pro Stunde.

Ist keine Abrechnung nach Stunden vereinbart, richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG sieht im Wesentlichen folgende Honorarstufen vor: 1) Die erste Beratung, 2) die außergerichtliche Vertretung, 3) die gerichtliche Vertretung, 4) die nächste Instanz, 5) eine (vertragliche) Einigung und 6) die Zwangsvollstreckung. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit (Streitwert).

Honorarbeispiel

Eine Erstberatung kostet je nach Dauer und Umfang zwischen 50,- und maximal 250,- € für Verbraucher. Das gerichtliche Beitreiben einer Forderung über 10.000 € (50.000 €) löst nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Honorar in Höhe von 1.641,40 € (3.395,90 €) incl. MwSt. aus - Bei gewonnenem Prozess muss Ihnen der unterlegene Verfahrensgegner diese Kosten erstatten.

 

Notarkosten

Die Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Inanspruchnahme eines Notars sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben.

Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben.