Notar

Der Notar ist– im Gegensatz zum Rechtsanwalt – nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten.

Er wird bereits vor Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäftes tätig in Form der Beratung der Beteiligten und Anfertigung von Urkundenentwürfen.

Seine Mitwirkung ist insbesondere in folgenden Bereichen erforderlich oder zumindest dringend anzuraten:

  • Grundstücksangelegenheiten: Kauf/Verkauf bzw. Schenkung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Neubegründung von Wohneigentum (Entwurf von Teilungserklärungen) , Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Familienrecht: Ehevertrag, Partnervertrag, Scheidungsvereinbarung, Adoption
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Nachlassauseinandersetzung, Schenkungsvertrag etc.
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Unternehmensnachfolge, Handelsregisteranmeldung etc.
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Schlichtungs- und Schiedstätigkeit, vollstreckbare Urkunden, etc.

Aufgabe des Notars ist darüber hinaus die Unterschriftsbeglaubigung und die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen.

Einen Termin mit Notar Ulrich Joerss vereinbaren Sie bitte im Notariat unter 030/88 00 14 04.

Zur Vorbereitung eines Beurkundungstermins für den Kauf eines Grundstücks oder WEG-Anteils finden Sie hier unseren Erhebungsbogen.