Maklerrecht
Das Maklerrecht hat beim Gesetzgeber bis heute nur wenig Beachtung gefunden. Mit gerade einmal vier Paragrafen des BGB soll das eigentliche Maklerrecht geregelt werden. Dies wird der Bedeutung dieses Rechtsgebietes kaum gerecht. In der Praxis sind daher viele unnötige Auseinandersetzungen um Maklerprovisionen und Schadenersatzauseinandersetzungen festzustellen.
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