Kaufvertrag über Eigentumswohnung

Kaufvertrag über Eigentumswohnung: Löschung der Vormerkung bei Rücktritt absichern

Bei einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung zahlte der Käufer den Kaufpreis nicht. Er focht den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung an, da man ihm die erforderliche Kellersanierung verschwiegen hatte. Der Verkäufer erklärte seinerseits wegen Nichtzahlung des Kaufpreises den Rücktritt und forderte den Notar auf, die zu Gunsten des Käufers eingetragene Vormerkung wieder zur Löschung zu bringen. Der Käufer berief sich auf sein Zurückbehaltungsrecht und wollte die Löschung der Vormerkung nur gegen Erstattung der Notar-und Grundbuchkosten bewilligen. Der Notar weigerte sich, die Löschung aufgrund der im Kaufvertrag enthaltenen Notarvollmacht zu vollziehen, da die im Vertrag vorgesehene Rücktrittssituation nicht eindeutig vorläge. Auf die Beschwerde des Verkäufers beim Landgericht Berlin bestätigte das Gericht mit Beschluss vom 04.04.2016 – 84 T 120/15 die Weigerung des Notars. Das Landgericht führt aus, dass eine eindeutige Rücktrittssituation, wie sie im notariellen Kaufvertrag als Voraussetzung für die Löschung beschrieben sei, nämlich „durch Glaubhaftmachung des Wegfalls der Verpflichtung zur Eigentumsverschaffung“ nicht vorläge. Der Notar sei daher zur Löschung nicht verpflichtet.

Tipp:

Um Auseinandersetzungen bei der Rückabwicklung des Kaufvertrag bei Nichtzahlung des Kaufpreises zu vermeiden, sollte eine genau gefasste Löschungs-und Rückabwicklungsvollmacht für den Notar im Vertrag enthalten sein, durch die der Verkäufer mit einfacher Nachweisführung die Vormerkung zur Löschung bringen kann, um das Grundstück ohne größeren Zeitverlust anderweitig verkaufen zu können.